Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(vom 23. April 2009)
Diese Richtlinie der Europäischen Union setzt zum einen verbindlich Ziele für den Einsatz erneuerbare Energien und fordert zum anderen ein, dass zukünftig die Energiegewinnung aus Biomasse nachhaltig erfolgen muss. Auf dieser Richtlinie, die von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, fußen die deutsche Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverodnung.
Download "Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung" (BLE)

