Gesetzestexte und Verordnungen können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz recherchiert, eingesehen und heruntergeladen werden: www.gesetze-im-internet.de

Für Fragen können Sie sich auch an die Bioenergieberatung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) unter info(bei)bio-energie.de oder telefonisch unter 0 38 43 / 69 30-199 wenden.

 

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Die Verordnung über die Entsorgung von Altholz legt die Anforderungen an die Verwertung und an die Beseitigung von Altholz fest. Sie ist am 01.03.2003 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 15.07.2006 geändert.

Weitere Informationen zur Altholzverodnung finden Sie hier.

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Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden

Vom 21. September 1998, zuletzt geändert am 20. Oktober 2006 

  • Anhang 1 - Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneter mineralischer Zuschlagstoffe.
  • Anhang 2 - Seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit
  • Anhang 3 - Vorgaben zur Analytik (Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen

Weitere Informationen zur Bioabfallverordnung finden Sie hier.

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Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Verordnung zur nachhaltigen Erzeugung von Kraftstoffen aus Biomasse

Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung trat am 30.09.2009 in Kraft. Sie sieht vor, dass für Biokraftstoffe, die auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundesimissionsschutzgesetz angerechnet werden, ab der Ernte 2010 nur noch Biomasse eingesetzt werden darf, die nachweislich nachhaltig hergestellt wurde. Zudem muss die Biomasse ein Treibhausminderungspotential von 35 % aufweisen.

Weitere Informationen zur Biokraftstoff-NachV finden Sie hier.

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Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat am 26. Oktober 2006 das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet. Darin wird die Mineralölwirtschaft verpflichtet, ab dem 1. Januar 2007 einen wachsenden Anteil von Biokraftstoffen, jeweils bezogen auf den gesamten jährlichen Absatz eines Unternehmens an Otto- und Dieselkraftstoff (einschließlich des Biokraftstoffanteils), zu vertreiben. Änderungen des Biokraftstoffquotengesetzes ergeben sich aus dem am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen.

Weitere Informationen zum Biokraftstoffquotengesetz finden Sie hier.

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Die Biomasseverordnung regelt den Begriff der Biomasse im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG):

  • welche Stoffe als Biomasse gelten,
  • welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes,
  • welche Umweltanforderungen sind bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten.

Die Biomasseverordnung trat am 28.6.2001 in Kraft. Die 1. Änderungsverordnung zur Biomasseverordnung vom 18. August 2005 gilt für EEG-Anlagen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb gingen. Mit der Novellierung des EEG am 30.6.2011 wurde durch den Gesetzgeber auch die Biomasseverordnung angepasst und gilt in dieser zuletzt geänderten Fassung für alle EEG-Anlagen, die ab dem 1.1.2012 in Betrieb gehen.

Weitere Informationen zur Biomasseverordnung finden Sie hier.

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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Verordnung zur nachhaltigen Erzeugung von Strom aus flüssiger Biomasse

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung trat am 24. August 2009 in Kraft und sieht vor, dass für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zukünftig nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt wurden.

Weitere Informationen zur BioSt-NachV finden Sie hier.

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Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird durch zahlreiche Verordnungen ergänzt.

In mehr als 30 Bundes-Immissionsschutzverordnungen ist geregelt, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt wird. Das betrifft im Wesentlichen technische Einzelheiten, die Anforderungen an bestimmte Typen von Anlagen sowie Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren und zur Überwachung von Anlagen.

Weitere Informationen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz finden Sie hier

Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV), die u.a. für den Bioenergiebereich von Bedeutung sind: 

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Düngeverordnung (DüV)

Die Düngeverordnung regelt auf Grundlage des Düngemittelgesetzes über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen.

Diese Verordnung dient in Teilen auch der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. 

Ziel der Düngeverordnung ist es, im Rahmen der Düngung die Ausnutzung der Nährstoffe durch die Pflanzen zu optimieren, Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung zu minimieren und Einträge in Gewässer zu vermeiden oder zu reduzieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

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Düngemittelverordnung (DüMV)

Die Düngemittelverordnung vom 26. November 2003, zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften vom 27.07.2006, regelt die Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln.

Wesentlicher Bestandteil der Düngemittelverordnung ist die Typenliste, die sich in folgende Abschnitte gliedert:

  • Mineralische Einnährstoffdünger
  • Mineralische Mehrnährstoffdünger
  • Organische und organisch-mineralische Düngemittel
  • Düngemittel mit Spurennährstoffen.

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Das Energiesteuergesetz, das das Mineralölsteuergesetz ablöst, trat am 1. August 2006 in Kraft. Es regelt die Besteuerung von Reinkraftstoffen, insbesondere von Biokraftstoffen. Änderungen des Gesetzes ergeben sich aus dem am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 1. Dezember 2008.

Weitere Informationen zum Energiesteuergesetz finden Sie hier.

 

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In Tradition der "Wärmeschutzverordnung" vom 16.08.1994 und "Heizungsanlagenverordnung" vom 04.05.1998 sowie der Energieeinsparverordnung (ENEV) vom 27. Juni 2007 werden mit der am 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzten ENEV-Novelle 2009 nochmals weitergehende Ansprüche an den Energiehaushalt von Gebäuden gestellt.

Die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich werden gegenüber der ENEV 2007 um bis zu 30 Prozent verschärft, bis 2012 ist nochmals eine weitere Verschärfung geplant.

Weitere Informationen zur Energieeinsparverordnung finden Sie hier.

http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm 

 

(Auf BMJ-Seite steht bisher nur Altfassung 2007

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/index.html)

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Es ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung das EEG überarbeitet, um es an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzupassen. Das novellierte EEG tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft und ist für alle ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehenden Anlagen gültig. Anlagen, die bis zum 31.12.2011 ans Netz gehen, unterliegen den Regelungen des EEG 2009

Weitere Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz finden Sie hier.

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Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)

Mit dem Inkrafttreten des EEWärmeG am 1.1.2009 soll die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien verstärkt werden. Das Gesetz bestimmt, dass alle Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige nach dem 1.1.2009 eingereicht wurde, einen Teil ihres Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus erneuerbaren Energien decken müssen.

Weitere Informationen zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz finden Sie hier.

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Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

Die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) regelt die Bedingungen, unter denen die Gasnetzbetreiber Transportkunden Zugang zu den Gasnetzen gewähren müssen. Mit Datum vom 09.09.2010 trat die Neufassung des GasNZV in Kraft. Im Teil 6 sind die Regeln zum Einsatz von Biomethan ausgeführt. Diese betreffen die Themen Netzanschluss, Netzzugang, Bilanzausgleich und Qualitätsanforderungen an das einzuspeisende Gas. 

Weitere Informationen zur Gasnetzzugangsverordnung finden Sie hier.

 

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Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) regelt u.a. die Methode zur Bestimmung der anfallenden Nutzungsentgelte für Gastransportkunden. Im Rahmen einer Aktualisierung der GasNEV, die im September 2010 in Kraft trat, wurden einige Neuregelungen zur Förderung der Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz vorgenommen. Diese betreffen die Einspeiseentgelte (§19) und die Entgelte für vermiedene Netzkosten (§20a).

Weitere Informationen zur Gasnetzentgeltverordnung finden Sie hier.

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Hygieneverordnung

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

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Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ist im Jahr 2002 in Kraft getreten und wurde 2008 durch das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ersätzt. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung, Modernisierung und der Ausbau der ressourcenschonenden und klimafreundlichen Form der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie die Markteinführung der Brennstoffzelle. Das Gesetz leistet ein Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020.

Die Neuregelungen der letzten Novelle wurden zum 1.1.2009 wirksam und beinhaltet u.a. die Förderung neuer und modernisierter hocheffizienter KWK-Anlagen (im Dauerbetrieb seit dem 1.1.2009) und des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen sowie die Stromerzeugung in KWK-Anlagen durch Zuschlagzahlungen. 

Das KWK-Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom (KWK-Strom) aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. KWK-Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Den Gesetzestext zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) finden Sie unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kwkg_2002/gesamt.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft.

Die derzeitige Fassung ist seit dem 1. Juli 1992 gültig. Voraussichtlich im Herbst 2008 wird ein Referentenentwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung vorlegt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Am 6. Oktober 1996 trat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz an die Stelle des früheren Abfallgesetzes. Die rechtlichen Anforderungen an dem Umgang mit Abfallstoffen werden in Deutschland maßgeblich durch das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen oder auch Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Es regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen.

Am 28.10.2011 hat der Deutsche Bundestag eine Gesetzesnovelle, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, beschlossen. Damit wird der Schwerpunkt des Abfallrechts stärker auf die Vorbereitung zur Wiederverwertung und das Recycling gelegt. Abfallerzeuger und -besitzer müssen die beste ökologische Option für die jeweilige Abfallart wählen. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen wird ab 2015 zur Pflicht (Einführung der Wertstofftonne). Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ende 2016 wird geprüft werden, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter steigerungsfähig ist. Zukünftig wird die Hausmüllentsorgung vorangig durch die Kommune abgesichert werden. Gewerbliche Sammlungen sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgabe nicht gefährdet wird.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.

Laut dieser Verordnung werden tierische Nebenprodukte in drei Kategorien mit unterschiedlichem Risikopotenzial eingeteilt. So wird zum Beispiel geregelt, welche Stoffe aus tierischen Nebenprodukten in Biogasanlagen eingesetzt werden dürfen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 26. Juni 2002 die neue Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Dabei übernahm das Kabinett die Maßgabebeschlüsse des Bundesrats vom 26. April 2002. Für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der neuen TA Luft bedarf es keiner weiteren Beschlussfassung. Die Veröffentlichung wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt erfolgen. Die hier verfügbare Datei entspricht der vom Bundeskabinett am 26. Juni 2002 beschlossenen Fassung, die am 01.10.2002 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Link zu den Förderschwerpunkten.
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