Energetische Nutzung von Getreide, Halmgut und anderen alternativen Biobrennstoffen zur Wärmeversorgung
FuE-Projekte der Bekanntmachung "Feste Bioenergieträger" des BMELV
Die FNR hat seit dem Jahr 2004 zahlreiche Projekte zum Förderschwerpunkt „Alternative feste Bioenergieträger" unterstützt. Die Forschungsziele dieser Vorhaben lassen sich wie folgt definieren:
- Nachweis der Genehmigungsfähigkeit von Biomassekesseln wie z. B. Getreide-Kessel, die von den Herstellern für den Betrieb mit diesem alternativen Biobrennstoff freigegeben sind, beim Betrieb mit alternativen Biobrennstoffen;
- Fortschreibung des Standes der Technik zur Verbesserung der Anlagenparameter sowie die deutliche Reduzierung der Abgasemissionen durch primäre (feuerungstechnische) und sekundäre (anlagenunabhängige) Maßnahmen.
Mit den 10 bereits abgeschlossenen Projekten will die FNR aufzeigen, dass auch Ganzpflanzen, Getreide und sonstige nachwachsende Rohstoffe als feste Biobrennstoffe zur Wärmegewinnung effizient und umweltfreundlich genutzt werden können.
Die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten machen deutlich, dass die energetische Nutzung von Getreide und anderen Biobrennstoffen in angepassten Kleinfeuerungsanlagen technisch möglich ist. Feldtests mit ausgewählten Kesseln beweisen, dass es kein grundsätzliches Problem darstellt, auch mit Getreide oder Strohpellets die geltenden Grenzwerte der 1. BImSchV einzuhalten. Bestimmte Biomasseanlagen halten die Anforderungen an die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen ein.
Insbesondere moderne, speziell für die Verbrennung von Getreidekörnern und Strohpellets entwickelte Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen unterschreiten die Vorgaben der aktuellen 1. BImSchV sowohl für Kohlenmonoxid (CO) als auch für Staub deutlich. Künftig zu erwartende strengere Emissionsanforderungen für Staub und CO sowie zusätzliche Anforderungen an NOx-Emissionen bedeuten jedoch weitergehende Anforderungen an Feuerungstechnik und -regelung und an die Normung der Qualitätseigenschaften von Brennstoffen.
Die an Kleinfeuerungsanlagen mit Brennstoff Getreide und Strohpellets durchgeführten Messungen in Bezug auf die Schadstoffe wie z. B. PAK und PCDD/F zeigen, dass die zurzeit geltenden Grenzwerte der TA-Luft für genehmigungsbedürftige Anlagen der 4. BImSchV (d.h. für Biomasseanlagen mit Getreide- und Halmgutfeuerung > 100 kW FWL), die mit dem Grenzwert der 1. BmSchV identisch sind, eingehalten werden können.
Die Ergebnisse dieser Projekte wurden vom Koordinator TLL aufbereitet und werden auf der FNR-Seite veröffentlicht.
Verschiedene Unternehmen entwickeln und realisieren derzeit Feuerungsanlagen für Strohballen, Strohhäcksel und Strohpellets. Auch mobile bzw. transportable Pelletieranlagen für Stroh und andere nachwachsende Rohstoffe wurden entwickelt und erste Anlagen in den Markt eingeführt. Für die Landwirtschaft bieten sich damit Chancen, die überschüssigen Strohmengen ökonomisch und ökologisch sinnvoll selbst zu nutzen oder Brennstoffe und Wärme zu vermarkten. Insbesondere im ländlichen Raum ergeben sich damit positive Arbeitsmarkteffekte und Wertschöpfungspotentiale.
Durch die Novellierung der 1. BImSchV ergeben sich jedoch neue anspruchsvolle Rahmenbedingungen für Feuerungen mit alternativen Biobrennstoffen. Es ist nicht auszuschließen, dass für solche Brennstoffe die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV ab dem 01.01.2015 nur mit Einsatz sekundärer Maßnahmen wie z.B. Filtereinrichtungen erreicht werden kann.

