Förderprogramme des Bundes
- Förderprogramm Nachwachsende Rohstfoffe
- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
- Diversifizierung
- Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen
- Einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, erneuerbare Energie, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors
- Integrierte ländliche Entwicklung (ILE), Teil A
- Bundesprogramm Energieeffizienz
- Marktanreizprogramm
- Erneuerbare Energien, Programmteil Standard
- Erneuerbare Energien, Programmteil Premium
- Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss
- Energieeffizient Sanieren, Kredit
- Umweltinnovationsprogramm
- Förderprogramm zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung
- Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung"
- Energie vom Land
- Nachhaltigkeit
- Förderung von Innovationen aus Zweckvermögen des Bundes
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe
Förderschwerpunkte:
- Förderung von Forschung, Entwicklung, Pilot- u. Demonstrationsprojekten sowie von kommerziell nutzbaren Prototypen im Bereich stoffliche u. energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Weiterhin werden Maßnahmen im Bereich Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Förderberechtigte:
- Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU, Großunternehmen), Vereine etc.
Laufzeit:
- 31.12.2015
Fördervolumen 2012:
- 59 Mio. EUR
Kontakt:
Agrarinvestitionsförderprogramm
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen der Erhöhung d. betrieblichen Wertschöpfung, der Rationalisierung u. Senkung d. Produktionskosten und der Verbesserung d. Produktions- u. Arbeitsbedingungen dienen
- Verbesserung d. Umweltbedingungen im Bereich Landwirtschaft (Energieeinsparung u. –umstellung auf alternative Energiequellen)
- Regelförderung beträgt 25 % des Investitionsvolumens, Zuwendungen als Zuschuss o. Bürgschaft gewährt, förderfähiges Investitionsvolumen beträgt mind. 20.000,- u. max. 2,0 Mio. Euro
Fördererechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2011
Kontakt:
- Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99 529-0
Fax: 0228 99 529-4262
523(bei)bmelv.bund.de
http://www.bmelv.de - Antragstellung:
Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Diversifizierung
Förderschwerpunkte:
- Biogasanlagen, Vor. für Förderung: gasdichte Abdeckung des Gärrestelagerbehälter und Mindesinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
- Zuschuss von max. 100.000 EUR für Biogasanlagen
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2011
Kontakt:
- Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99 529-0
Fax: 0228 99 529-3375
414(bei)bmelv.bund.de
http://www.bmelv.de - Antragstellung:
Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen
Förderschwerpunkte:
- Förderung der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratungen sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Vor.: Anerkennung der Berater durch die Länder
- Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben für ein jährliches Beratungspaket, höchstens jedoch 1.500 Euro
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, erneuerbare Energie, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitunmg der Umstrukturierung des Milchsektors
Förderschwerpunkte:
- Beratung umfasst einzelbetriebliche Beratung u.a. zur Verbesserung d. ländlichen Strukturen wie z.B. Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung landwirtschaftl. Betriebe u. zur dezentralen Versorgung m. erneuerbaren Energien (Nahwärme- o. Biogasleitungen)
- Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch 1.650 Euro jährlich
- Beratungsleistungen mit besonderer Bedeutung für Natur-, Umwelt- o. Klimaschutz sowie Erstberatung mit bis zu 100 % förderfähig, höchstens jedoch 2.000 Euro jährlich
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Landwirtschaft
Laufzeit:
- 31.12.2011
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Integrierte ländliche Entwicklung (ILE), Teil A
Förderschwerpunkte:
- investive Maßnahmen in verschiedene Bereiche, z.B. Infrastrukturmaßnahmen wie die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen)
- Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung o. zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
- Regionalmanagement (RM)
- integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)
Förderberechtigte:
- Gemeinden und Gemeindeverbände, nat. Personen u. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, wasser- und Bodenverbände sowie einzelne Beteiligte
Laufzeit:
- 31.12.2011
Kontakt:
- Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer
Bundesprogramm Energieeffizienz
Förderschwerpunkte:
- Investitionsmaßnahmen, die der Erzeugung landwirtschaftl. o. gartenbaulicher Produkte bzw. der Verarbeitung o. Vermarktung gartenbaulicher Produkte dienen und die zu signifikanter Energieeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand führen, wie z.B. klimafreundliche Energiebereitstellung in Form von
Erneuerbaren Energien, Abwärme o. hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung - Vor.: Erreichbare Energieeinsparung muss durch Fachgutachten landwirtschaftl. o. gärtnerischer Behörde bestätigt werden
Förderberechtigte:
- KMU Landwirtschaft und Gartenbau
Laufzeit:
- 31.12.2012
Kontakt:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 511
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn - Ansprechpartner:
Thomas Hoelscher
Telefon: 0228 99 6845 3425
energieeffizienz(bei)ble.de
www.ble.de
Marktanreizprogramm
Förderschwerpunkte:
- Basisförderung (nur im Gebäudebestand, Ausnahme d. Förderung in Neubauten: Biomasseanlage zur Bereitstellung von Prozesswärme)
- Pelletofen m. Wassertasche 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 1.000 EUR
- Pelletkessel 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.000 EUR
- Pelletkessel 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.500 EUR
- Anlage z. Verfeuerung v. Holzhackschnitzeln 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 1.000 EUR/ Anlage pauschal
- Scheitholzvergaserkessel, Staubemissionswert ≤ 15 mg/m³, Pufferspeicher ≥ 55l/kW: 1.000 € pauschal
- Anträge auf Basisförderung ggf. mit Bonusförderung sowie „Wärme in der Schule u. in der Kirche“ sind innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme d. Anlage zu stellen
Anträge von Unternehmen u. Freiberuflern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen - Bonusförderung
- Effizienzbonus wird gewährt für Biomasseanlagen in Wohngebäuden mit hohem Dämmstandard, Nachweis durch Energiebedarfsausweis nach EnEV
Förderung beträgt 1,5-fache d. Basisförderung
- Effizienzbonus wird gewährt für Biomasseanlagen in Wohngebäuden mit hohem Dämmstandard, Nachweis durch Energiebedarfsausweis nach EnEV
- Weitere Boni:
- Kombinationsbonus (Kombination Biomasseanlage u. thermische Solaranlage): 600 EUR bis 30.12.2011, 500 € ab 31.12.2011
- Innovationsförderung
Steigerung des Wärmeertrags durch:
- Abgaskondensation (Effizienzsteigerung)
- Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung)
Förderung je Maßnahme: 500 EUR
- Fördervoraussetzung ab 01.09.2011: Einbau einer effizienten Umwälzpumpe, Effizienzklasse A, und hydraulischer Abgleich des Heizsystems
- Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen, Verwendungsnachweis ist nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen
Förderberechtigte:
- Privatpersonen; freiberuflich Tätige; kleine / mittlere Gewerbebetriebe; Kommunen / kommunale Betriebe und Zweckverbände; sonstige Körperschaften d. öffentl. Rechts; gemeinnützige Organisationen (Vereine); KMU
Laufzeit:
- 31.12.2011
Kontakt:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 / 908 625
www.bafa.de
Erneuerbare Energien, Programmteil Standard
Förderschwerpunkte:
- Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung bzw. von KWK-Anlagen/Anlagen zur Wärmeerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien
- Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die „Premium“-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen
- Förderung mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen mit Festzinssätzen u. tilgungsfreien Anlaufjahren, Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % d. förderfähigen Nettoinvestitionskosten
Förderberechtigte:
- Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme einspeisen; freiberuflich Tätige; in- u. ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen o. karitative Organisationen beteiligt sind
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Erneuerbare Energien, Programmteil Premium
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in größere, besonders förderwürdige Anlagen in Deutschland, die mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben sind:
- große automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Leistung > 100 kW Nennwärmeleistung)
Grundförderung:
- 20 €/kW installierter Nennwärmeleistung, max. 50.000 €/Anlage
Boni:
- Niedrige Staubemissionen, max. 15 mg/m³: 20 €/kW Nennwärmeleistung
- Errichtung Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen 30 l/kW: max. 100.000 €/Anlage - streng wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasse-Anlagen (KWK)
- Tilgungszuschuss: 40 €/kW Nennwärmeleistung, wenn elektr. Wirkungsgrad > 10 % u. Gesamtwirkungsgrad > 70 % - Errichtung o. Erweiterung von Nahwärmenetzen
Voraussetzung: Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr u. Meter Trasse und Wärme-bereitstellung überwiegend für Altbauten
- Tilgungszuschuss: 60 €/Meter Trassenlänge, max. 1.000.000 € - Hausübergabestation für Bestandsgebäude in Wärmenetzen
- Tilgungszuschuss: 1.800 €/Station - große Wärmespeicher > 20 m³, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Tilgungszuschuss: 250 € je m³ Speichervolumen, höchstens 30 % d. Nettoinvestitionskosten, max. 300.000 € - Biogasaufbereitungsanlagen bis zu Anlagengröße von 350 m³/h (aufbereitetes Biorohgas)
- Tilgungszuschuss: max. 30 % d. Nettoinvestitionskosten
- große automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Leistung > 100 kW Nennwärmeleistung)
Förderberechtigte:
- Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme ausschließlich für Eigenbedarf nutzen; freiberuflich Tätige; Land- u. Forstwirte, sofern die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß § 15 EStG versteuert werden; kleine u. mittlere private gewerbliche Unternehmen (KMU); Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Energieeffizient Sanieren - Investionszuschuss
Förderschwerpunkte:
- Kauf von sanierten Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung
- Sanierung des Wohneigentums zum KfW-Effizienzhaus
- Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen entsprechen
- Wärmedämmung Wände, Dachflächen u. Geschossdecken
- Erneuerung d. Fenster u. Außentüren
- Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage
- Erneuerung d. Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe, Energieeffizienzklasse A u. hocheffizienter Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Planungs- u. Baubegleitungsleistungen
- Förderung mit Investionszuschuss:
- Einzelmaßnahmen: 5,0 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 % der förderfähigen Kosten, max. 5.625 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 9.375 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienhaus 70: 15,0 % der förderfähigen Kosten, max. 11.250 €/Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 17,5 % der förderfähigen Kosten, max. 13.125 €/Wohneinheit
Förderberechtigte:
- Eigentümer von selbsgenutztem o. vermieteten Wohnraum, auch Wohnungseigentümergemeinschaften
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn bzw. Kauf bei der KfW
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- KfW Bankengruppe
10865 Berlin
Tel.: 0180 / 1 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Energieffizient Sanieren - Kredit
Förderschwerpunkte:
- Wärmedämmung Wände, Dach und Geschoss
- Heizungstausch
- Erneuerung der Fenster / Außentüren
- Einbau Lüftungsanlage
- anfallende Baunebenkosten (Architektur- u. Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung)
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
- Kredithöhe: max. 75.000 €/Wohneinheit
Förderberechtigte:
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem o. vermieteten Wohnraum
- Ersterwerber von neu sanierten Wohneingentum
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- KfW-Bankengruppe
10865 Berlin
Tel.: 0180 / 1 33 55 77
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Umweltinnovationsprogramm
Förderschwerpunkte:
- Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen u.a. in den Bereichen:
- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Förderung mit KfW-Kredit und Zinszuschuss zum KfW-Kredit durch das Umweltministerium
- Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten in Ausnahmefällen möglich
Förderberechtigte:
- In- u. ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; KMU; natürliche u. juristische Unternehmen d. privaten Rechts u. Unternehmen mit kommunalen Gesellschaftshintergrund; Körperschaften d. öffentl. Rechts (Gemeinden, Kreise etc.)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Antragstellung über Hausbank bzw. direkt bei der KfW, wenn Antragsteller der Kommunalaufsicht unterliegt
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Niederlassung Bonn
Abteilung Umwelt - K II b
53170 Bonn
Tel.: 0180 / 1 24 11 24
Fax: 069 / 74 31 95 00
www.kfw.de
info(bei)kfw.de
Förderprogramm zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung
Förderschwerpunkte:
- Machbarkeitsstudien, Messprogramme, Pilot- sowie Demonstrationsprojekte und Maßnahmen der Technologienentwicklungen sowie Verfahrensoptimierung, die entscheidend zur Verbesserung der energetischen Nutzung von Biomasse beitragen in den Bereichen:
- Reststoffverwertung
- Biomassevergasung
- Bioenergiestrategie
- Regionale Bioenergie
- Biomethanstrategie
- Internat. Kooperation
Förderberechtigte:
- Forschungseinrichtungen; KMU
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- BMU
- Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Heike Neumann
Zimmerstr. 26-27
10969 Berlin
www.fz-juelich.de/ptj
Heike Neumann
Tel.: 0 30/20 1 99 – 517
Fax: 0 30/ 20 1 99 – 430
h.neumann(bei)fz-juelich.de
Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung"
Förderschwerpunkte:
- Vor-Ort-Beratung zum baulichen Wärmeschutz sowie zur Wärmeerzeugung u. –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien
- Erstellung eines seperaten Thermographiegutachtens o. die zusätzliche Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen
- Zuwendung: Zuschuss, der auf 50 % der Beratungskosten begrenzt ist
- Ein- u. Zwei-Familienhäuser: 300 EUR
- Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten: 360 EUR
- Blower-Door-Test: 100 EUR
- Boni für zusätzliche Integration von:
- ergänzenden Hinweisen zur Stromeinsparung: 50 EUR
- thermographischen Untersuchungen: max. 100 EUR oder
- Blower-Door-Test: 100 EUR
Förderberechtigte:
- Unabhängige Berater wie Ingenieure u. Architekten mit Fachkenntnissen zur Energieberatung
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Absolventen geeigneter Ausbildungskurse (s. Richtlinie Vor-Ort-Beratung)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 6196 908- 880
techn. Fragen - 211
Fax: 0 6196 908- 800
www.bafa.de
Energie vom Land
Förderschwerpunkte:
- Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen wie:
Biogasanlagen
Biomasseheizkraftwerke
Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe - Investitionen im Bereich Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftanlagen
Förderberechtigte:
- Unternehmen der Energieproduktion, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sind
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Rentenbank
Service-Nr.:069 / 2107-700
Fax-Abruf: 069 / 2107-511
www.rentenbank.de
Nachhaltigkeit
Förderschwerpunkte:
- Investitionen in Maßnahmen, die folgenden Zwecken dienen:
- Steigerung der Energieeffizienz z. B. energiesparende Heizungssysteme, Gebäudedämmung
- Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft etc.
Förderberechtigte:
- Unternehmen d. Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU-Kommission sind
Laufzeit:
- keine Angaben
Kontakt:
- Rentenbank
Service-Nr.:069 / 2107-700
Fax-Abruf: 069 / 2107-511
www.rentenbank.de
Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes
Förderschwerpunkte:
- Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen, z.B. Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Programmteil 2: vorwettbewerbliche Entwicklung von Innovationen
- Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens
Förderberechtigte:
- Kleine u. mittlere Unternehmen (KMU)
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Programmteil 1
Rentenbank
Herr Strobel, Tel.-Nr.: 069 / 2107–244
Herr Francksen, Tel.: 069 / 2107-284
www.rentenbank.de - Programmteil 2
Bundesanstalt für Landwirtschaft u. Ernährung (BLE)
Herr Gayl, Tel.: 0228 / 99-6845-3260
www.ble.de
BMELV, Referat 414
Herr Engelmann, Tel.: 0228 / 99-529-4135
www.bmelv.de








