Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe

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Förderschwerpunkte:

  • Förderung von Forschung, Entwicklung, Pilot- u. Demonstrationsprojekten sowie von kommerziell nutzbaren Prototypen im Bereich stoffliche u. energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Weiterhin werden Maßnahmen im Bereich Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit gefördert.

Förderberechtigte:

  • Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU, Großunternehmen), Vereine etc.

Laufzeit:

  • 31.12.2015

Fördervolumen 2012:

  • 59 Mio. EUR

Kontakt:

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Agrarinvestitionsförderprogramm

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen der Erhöhung d. betrieblichen Wertschöpfung, der Rationalisierung u. Senkung d. Produktionskosten und der Verbesserung d. Produktions- u. Arbeitsbedingungen dienen
  • Verbesserung d. Umweltbedingungen im Bereich Landwirtschaft (Energieeinsparung u. –umstellung auf alternative Energiequellen)
  • Regelförderung beträgt 25 % des Investitionsvolumens, Zuwendungen als Zuschuss o. Bürgschaft gewährt, förderfähiges Investitionsvolumen beträgt mind. 20.000,- u. max. 2,0 Mio. Euro

Fördererechtigte:

  • Unternehmen der Landwirtschaft

Laufzeit:

  • 31.12.2011

Kontakt:

  • Informationen:
    Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
    Rochusstraße 1
    53123 Bonn
    Telefon: 0228 99 529-0
    Fax: 0228 99 529-4262
    523(bei)bmelv.bund.de
    http://www.bmelv.de
  • Antragstellung:
    Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer

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Diversifizierung

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Förderschwerpunkte:

  • Biogasanlagen, Vor. für Förderung: gasdichte Abdeckung des Gärrestelagerbehälter und Mindesinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
  • Zuschuss von max. 100.000 EUR für Biogasanlagen

Förderberechtigte:

  • Unternehmen der Landwirtschaft

Laufzeit:

  • 31.12.2011

Kontakt:

  • Informationen:
    Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
    Rochusstraße 1
    53123 Bonn
    Telefon: 0228 99 529-0
    Fax: 0228 99 529-3375
    414(bei)bmelv.bund.de
    http://www.bmelv.de
  • Antragstellung:
    Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer

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Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen

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Förderschwerpunkte:

  • Förderung der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratungen sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Vor.: Anerkennung der Berater durch die Länder
  • Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben für ein jährliches Beratungspaket, höchstens jedoch 1.500 Euro

Förderberechtigte:

  • Unternehmen der Landwirtschaft

Laufzeit:

  • 31.12.2013

Kontakt:

  • Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer

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Einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, erneuerbare Energie, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitunmg der Umstrukturierung des Milchsektors

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Förderschwerpunkte:

  • Beratung umfasst einzelbetriebliche Beratung u.a. zur Verbesserung d. ländlichen Strukturen wie z.B. Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung landwirtschaftl. Betriebe u. zur dezentralen Versorgung m. erneuerbaren Energien (Nahwärme- o. Biogasleitungen)
  • Zuwendung: max. 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens jedoch 1.650 Euro jährlich
  • Beratungsleistungen mit besonderer Bedeutung für Natur-, Umwelt- o. Klimaschutz sowie Erstberatung mit bis zu 100 % förderfähig, höchstens jedoch 2.000 Euro jährlich

Förderberechtigte:

  • Unternehmen der Landwirtschaft

Laufzeit:

  • 31.12.2011

Kontakt:

  • Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer

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Integrierte ländliche Entwicklung (ILE), Teil A

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Förderschwerpunkte:

  • investive Maßnahmen in verschiedene Bereiche, z.B. Infrastrukturmaßnahmen wie die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen)
  • Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung o. zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Regionalmanagement (RM)
  • integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)

Förderberechtigte:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände, nat. Personen u. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, wasser- und Bodenverbände sowie einzelne Beteiligte

Laufzeit:

  • 31.12.2011

Kontakt:

  • Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer

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Bundesprogramm Energieeffizienz

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionsmaßnahmen, die der Erzeugung landwirtschaftl. o. gartenbaulicher Produkte bzw. der Verarbeitung o. Vermarktung gartenbaulicher Produkte dienen und die zu signifikanter Energieeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand führen, wie z.B. klimafreundliche Energiebereitstellung in Form von 
    Erneuerbaren Energien, Abwärme o. hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • Vor.: Erreichbare Energieeinsparung muss durch Fachgutachten landwirtschaftl. o. gärtnerischer Behörde bestätigt werden

Förderberechtigte:

  • KMU Landwirtschaft und Gartenbau

Laufzeit:

  • 31.12.2012

Kontakt:

  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Referat 511
    Deichmanns Aue  29
    53179 Bonn
  • Ansprechpartner:
    Thomas Hoelscher 
    Telefon: 0228 99 6845 3425
    energieeffizienz(bei)ble.de
    www.ble.de

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Marktanreizprogramm

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Förderschwerpunkte:

  • Basisförderung (nur im Gebäudebestand, Ausnahme d. Förderung in Neubauten: Biomasseanlage zur Bereitstellung von Prozesswärme)
    • Pelletofen m. Wassertasche 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 1.000 EUR
    • Pelletkessel 5 bis 100 kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.000 EUR
    • Pelletkessel 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 36 EUR/kW Nennwärmeleistung, mind. 2.500 EUR
    • Anlage z. Verfeuerung v. Holzhackschnitzeln 5 bis 100 kW m. Pufferspeicher mind. 30 l/kW: 1.000 EUR/ Anlage pauschal
    • Scheitholzvergaserkessel, Staubemissionswert ≤ 15 mg/m³, Pufferspeicher â‰¥ 55l/kW: 1.000 € pauschal
  • Anträge auf Basisförderung ggf. mit Bonusförderung sowie „Wärme in der Schule u. in der Kirche“ sind innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme d. Anlage zu stellen
    Anträge von Unternehmen u. Freiberuflern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen
  • Bonusförderung
    • Effizienzbonus wird gewährt für Biomasseanlagen in Wohngebäuden mit hohem Dämmstandard, Nachweis durch Energiebedarfsausweis nach EnEV
      Förderung beträgt 1,5-fache d. Basisförderung
  • Weitere Boni:
    • Kombinationsbonus (Kombination Biomasseanlage u. thermische Solaranlage): 600 EUR bis 30.12.2011, 500 € ab 31.12.2011
    • Innovationsförderung
      Steigerung des Wärmeertrags durch:
      - Abgaskondensation (Effizienzsteigerung)
      - Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung)
      Förderung je Maßnahme: 500 EUR
  • Fördervoraussetzung ab 01.09.2011: Einbau einer effizienten Umwälzpumpe, Effizienzklasse A, und hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen, Verwendungsnachweis ist nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen

Förderberechtigte:

  • Privatpersonen; freiberuflich Tätige; kleine / mittlere Gewerbebetriebe; Kommunen / kommunale Betriebe und Zweckverbände; sonstige Körperschaften d. öffentl. Rechts; gemeinnützige Organisationen (Vereine); KMU

Laufzeit:

  • 31.12.2011

Kontakt:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Tel.: 06196 / 908 625
    www.bafa.de

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Erneuerbare Energien, Programmteil Standard

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Förderschwerpunkte:

  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung bzw. von KWK-Anlagen/Anlagen zur Wärmeerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die „Premium“-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen
  • Förderung mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen mit Festzinssätzen u. tilgungsfreien Anlaufjahren, Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
    Finanzierungsanteil: bis zu 100 % d. förderfähigen Nettoinvestitionskosten

Förderberechtigte:

  • Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme einspeisen; freiberuflich Tätige; in- u. ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen o. karitative Organisationen beteiligt sind

Laufzeit:

  • keine Angabe

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Erneuerbare Energien, Programmteil Premium

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionen in größere, besonders förderwürdige Anlagen in Deutschland, die mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben sind:
    • große automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung (Leistung > 100 kW Nennwärmeleistung)
      Grundförderung:
      - 20 €/kW installierter Nennwärmeleistung, max. 50.000 €/Anlage
      Boni:
      - Niedrige Staubemissionen, max. 15 mg/m³: 20 €/kW Nennwärmeleistung
      - Errichtung Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen 30 l/kW: max. 100.000 €/Anlage
    • streng wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungs-Biomasse-Anlagen (KWK)
      - Tilgungszuschuss: 40 €/kW Nennwärmeleistung, wenn elektr. Wirkungsgrad > 10 % u. Gesamtwirkungsgrad > 70 %
    • Errichtung o. Erweiterung von Nahwärmenetzen
      Voraussetzung: Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr u. Meter Trasse und Wärme-bereitstellung überwiegend für Altbauten
      - Tilgungszuschuss: 60 €/Meter Trassenlänge, max. 1.000.000 €
    • Hausübergabestation für Bestandsgebäude in Wärmenetzen
      - Tilgungszuschuss: 1.800 €/Station
    • große Wärmespeicher > 20 m³, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
      - Tilgungszuschuss: 250 € je m³ Speichervolumen, höchstens 30 % d. Nettoinvestitionskosten, max. 300.000 €
    • Biogasaufbereitungsanlagen bis zu Anlagengröße von 350 m³/h (aufbereitetes Biorohgas)
      - Tilgungszuschuss: max. 30 % d. Nettoinvestitionskosten

Förderberechtigte:

  • Natürliche Personen u. gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom/Wärme ausschließlich für Eigenbedarf nutzen; freiberuflich Tätige; Land- u. Forstwirte, sofern die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß § 15 EStG versteuert werden; kleine u. mittlere private gewerbliche Unternehmen (KMU); Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen

Laufzeit:

  • keine Angabe

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Energieeffizient Sanieren - Investionszuschuss

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Förderschwerpunkte:

  • Kauf von sanierten Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung
  • Sanierung des Wohneigentums zum KfW-Effizienzhaus
  • Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen entsprechen
    • Wärmedämmung Wände, Dachflächen u. Geschossdecken
    • Erneuerung d. Fenster u. Außentüren
    • Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage
    • Erneuerung d. Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe, Energieeffizienzklasse A u. hocheffizienter Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs
    • Planungs- u. Baubegleitungsleistungen
  • Förderung mit Investionszuschuss:
    • Einzelmaßnahmen: 5,0 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000 €/Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 % der förderfähigen Kosten, max. 5.625 €/Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500 €/Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 85: 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 9.375 €/Wohneinheit
    • KfW-Effizienhaus 70: 15,0 % der förderfähigen Kosten, max. 11.250 €/Wohneinheit
    • KfW-Effizienzhaus 55: 17,5 % der förderfähigen Kosten, max. 13.125 €/Wohneinheit

Förderberechtigte:

  • Eigentümer von selbsgenutztem o. vermieteten Wohnraum, auch Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn bzw. Kauf bei der KfW

Laufzeit:

  • keine Angabe

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Energieffizient Sanieren - Kredit

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Förderschwerpunkte:

  • Wärmedämmung Wände, Dach und Geschoss
  • Heizungstausch
  • Erneuerung der Fenster / Außentüren
  • Einbau Lüftungsanlage
  • anfallende Baunebenkosten (Architektur- u. Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung)
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Kredithöhe: max. 75.000 €/Wohneinheit

Förderberechtigte:

  • Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem o. vermieteten Wohnraum
  • Ersterwerber von neu sanierten Wohneingentum
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank

Laufzeit:

  • keine Angabe

Kontakt:

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Umweltinnovationsprogramm

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen u.a. in den Bereichen:
    • Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
    • Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
  • Förderung mit KfW-Kredit und Zinszuschuss zum KfW-Kredit durch das Umweltministerium
  • Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten in Ausnahmefällen möglich

Förderberechtigte:

  • In- u. ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; KMU; natürliche u. juristische Unternehmen d. privaten Rechts u. Unternehmen mit kommunalen Gesellschaftshintergrund; Körperschaften d. öffentl. Rechts (Gemeinden, Kreise etc.)

Laufzeit:

  • keine Angabe

Kontakt:

  • Antragstellung über Hausbank bzw. direkt bei der KfW, wenn Antragsteller der Kommunalaufsicht unterliegt
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    Niederlassung Bonn
    Abteilung Umwelt - K II b
    53170 Bonn
    Tel.: 0180 / 1 24 11 24
    Fax: 069 / 74 31 95 00
    www.kfw.de
    info(bei)kfw.de

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Förderprogramm zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung

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Förderschwerpunkte:

  • Machbarkeitsstudien, Messprogramme, Pilot- sowie Demonstrationsprojekte und Maßnahmen der Technologienentwicklungen sowie Verfahrensoptimierung, die entscheidend zur Verbesserung der energetischen Nutzung von Biomasse beitragen in den Bereichen:
    • Reststoffverwertung
    • Biomassevergasung
    • Bioenergiestrategie
    • Regionale Bioenergie
    • Biomethanstrategie
    • Internat. Kooperation

Förderberechtigte:

  • Forschungseinrichtungen; KMU

Laufzeit:

  • keine Angabe

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Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung"

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Förderschwerpunkte:

  • Vor-Ort-Beratung zum baulichen Wärmeschutz sowie zur Wärmeerzeugung u. –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien
  • Erstellung eines seperaten Thermographiegutachtens o. die zusätzliche Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen
  • Zuwendung: Zuschuss, der auf 50 % der Beratungskosten begrenzt ist
    • Ein- u. Zwei-Familienhäuser: 300 EUR
    • Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten: 360 EUR
    • Blower-Door-Test: 100 EUR
  • Boni für zusätzliche Integration von:
    • ergänzenden Hinweisen zur Stromeinsparung: 50 EUR
    • thermographischen Untersuchungen: max. 100 EUR oder
    • Blower-Door-Test: 100 EUR

Förderberechtigte:

  • Unabhängige Berater wie Ingenieure u. Architekten mit Fachkenntnissen zur Energieberatung
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Absolventen geeigneter Ausbildungskurse (s. Richtlinie Vor-Ort-Beratung)

Laufzeit:

  • keine Angabe

Kontakt:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Referat 411
    Frankfurter Straße 29 – 35
    65760 Eschborn
    Tel.: 0 6196 908- 880
    techn. Fragen    - 211
    Fax: 0 6196 908- 800

    www.bafa.de

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Energie vom Land

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen wie:
    Biogasanlagen
    Biomasseheizkraftwerke
    Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe
  • Investitionen im Bereich Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftanlagen

Förderberechtigte:

  • Unternehmen der Energieproduktion, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sind

Laufzeit:

  • keine Angabe

Kontakt:

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Nachhaltigkeit

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Förderschwerpunkte:

  • Investitionen in Maßnahmen, die folgenden Zwecken dienen:
    • Steigerung der Energieeffizienz z. B. energiesparende Heizungssysteme, Gebäudedämmung
    • Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft etc.

Förderberechtigte:

  • Unternehmen d. Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU-Kommission sind

Laufzeit:

  • keine Angaben

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Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes

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Förderschwerpunkte:

  • Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen, z.B. Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Programmteil 2: vorwettbewerbliche Entwicklung von Innovationen
  • Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens

Förderberechtigte:

  • Kleine u. mittlere Unternehmen (KMU)

Laufzeit:

  • keine Angabe

Kontakt:

  • Programmteil 1
    Rentenbank
    Herr Strobel, Tel.-Nr.: 069 / 2107–244
    Herr Francksen, Tel.: 069 / 2107-284
    www.rentenbank.de
  • Programmteil 2
    Bundesanstalt für Landwirtschaft u. Ernährung (BLE)
    Herr Gayl, Tel.: 0228 / 99-6845-3260
    www.ble.de

    BMELV, Referat 414
    Herr Engelmann, Tel.: 0228 / 99-529-4135
    www.bmelv.de

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Link zu den Förderschwerpunkten.
Kampagne 'Deutschland hat unendlich viel Energie'
Wettbewerb Bioenergiedörfer
Tagung Bioschmierstoffe 2012
Bitte Flash verwenden!
Regionale Bioenergieberatung
Energie für Deutschland
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