Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein im Bereich Nachwachsende Rohstoffe
Programm: Biomasse und Energie
Förderschwerpunkte:
- Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse und Biogasgemeinschaftsanlagen ohne/mit Verbindung der Errichtung von Wärmenetzen
- Maßnahmen u. Vorhaben zur Brennstoffbeschaffung, -aufbereitung und –logistik für Zwecke der Strom- und Wärmegewinnung sowie zur Herstellung von Biokraftstoffen
- Zuschuss: 40 % der förderfähigen Kosten für die Investitionsmaßnahmen und 10 % der förderfähigen Investitionskosten für die Planungskosten; Hälfte der Zuwendung kann als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden
Förderberechtigte:
- Träger öffentlicher Verwaltungen; natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Laufzeit:
- keine Angabe
Kontakt:
- Informations- und Antragsstelle:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Nebenstelle Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
fon: 0461 804-205
fax: 0431 9886458-205
info(bei)ib-sh.de
http://www.ib-sh.de
Umweltinnovationen
Förderschwerpunkte:
- sparsamerer Einsatz oder die Wiedergewinnung von Stoffen; die Benutzung von nach-wachsenden Rohstoffen und/oder die Verwendung von Gefahrstoffen verbessern, wie z.B.:
- Messtechniken bzw. -geräte, die das Erfassen von Umweltbelastungen verfeinert
- Senkung des Energieverbrauchs bei Produktionstechniken und bei den Produkten selbst
- Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und organischen Reststoffen, u. a. durch Verwendung von biotechnologischen Verfahren
- Verwertungsverfahren, die eine Alternative zur Beseitigung von Abfällen ermöglichen
- Einführung eines offensiven Umweltmanagement (u.a. Ökobilanzen, Ökocontrolling, Produktlinienanalysen, ökologisch orientierte Mitarbeiterschulungen, Öko-Marketing, Integrierte Produktpolitik)
- Zuschuss investive Maßnahmen: bis zu 40 %
- Zuschuss nicht-investive Maßnahmen: bis zu 70 %
- Zuschuss für Nicht-KMU-Unternehmen: bis zu 30 %
Förderberechtigte:
- Unternehmen, vorzugsweise KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Laufzeit:
- 31.12.2013
Kontakt:
- Informationsstelle:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
D - 24106 Kiel
fon: 0431 988-0
fax: 0431 988-7239
internetredaktion(bei)mlur.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de - Informations- und Antragsstelle:
WTSH-Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
D - 24103 Kiel
fon: 0431 66666-0
fax: 0431 66666-767
info(bei)wtsh.de
http://www.wtsh.de








