Übersicht über Fördermöglichkeiten und Förderorganisationen im Bereich Nachwachsende Rohstoffe

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) 

Europäische Union (EU)

Die hier benannten Förderprogramme der EU für den Bereich Nachwachsende Rohstoffe wurden in einer Tabelle zusammen gestellt, die von dieser Seite herunter geladen werden kann.

Förderungen Bund

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Beschreibung: Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Öffentlichkeitsarbeit sowie kommerziell nutzbarer Prototypen im Bereich der stofflichen und energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen

Fördervolumen 2010: 51,5 Mio. EUR

Laufzeit: 31.12.2015

Zuständigkeit: BMELV / FNR

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Richtlinie Demonstrationsvorhaben Bioenergie

Beschreibung: Förderung von Demonstrationsvorhaben im Bereich der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe

Fördervolumen: siehe Förderprogramm 

Laufzeit: 31.12.2010

Zuständigkeit: BMELV / FNR

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7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, Entwicklung, Markteinführung und Anwendung von Energietechnologien

Beschreibung: Internationale Forschung und Entwicklung in verschiedenen Themenbereichen z. B. Energie sowie Landwirtschaft und Biotechnologie

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Herstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien
  • Nutzung erneuerbarer Energien zu Heiz- und Kühlzwecken
  • Intelligente Energienetze, Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • CO2- Abscheidung und –speicherung für emissionsfreie Stromerzeugung
  • Entwicklung moderner Technologien für die Biomasseerzeugung (Land und Wasser), für die Energiegewinnung und für industrielle Zwecke

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2013

Zuständigkeit: EU, Netzwerk "Nationale Kontaktstellen" (NKS), BMBF

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Produktionserstattung für Zucker und Stärke

Beschreibung: Herstellung bestimmter Verarbeitungserzeugnisse aus Zucker oder Stärke wird gefördert z.B. Verwendung von Erzeugnissen des Zuckersektors durch die chemische Industrie und zur Entwicklung der Biotechnologie bzw. Verwendung im chemisch-technischen Bereich

Fördervolumen: Erstattungssatz für Zucker oder Stärke wird monatlich durch EU-Verordnung festgelegt

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: EU, BMF, Informationen unter www.zoll.de (Stichwort "Produktionserstattungen")

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Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Beschreibung: Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sowie beim Heizen und Kühlen von Gebäuden und im Verkehrssektor in der EU auf mindestens 20 % erhöht werden, nationales Ziel für Deutschland 18 %.

  • Bis 2020 müssen 10 % aller Kraftstoffe im EU-Verkehrssektor aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
  • Die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe muss gewährleistet werden.
  • Die nationalen Ziele müssen Mitgliedsstaaten gemeinsam durch Kooperationsmechanismen erfüllen.
  • Für die Zeit nach 2020 wird die EU spätestens 2018 neue Roadmap zum Ausbau erneuerbarer Energien vorlegen.

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2020

Zuständigkeit: EU, Mitgliedsstaaten

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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), Rahmenplan 2009 bis 2012

Beschreibung: Bund und Ländern fördern gemeinsam die Ländlichen Räume, die Landwirtschaft und den Schutz der Küsten. Der Bund erstattet den Ländern dabei 60 % der Ausgaben. Ziele der Förderung sind:

  • die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähiger zu gestalten, so dass sie auf die künftigen Anforderungen ausgerichtet ist,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft im gemeinsamen Markt der EU sicherzustellen,
  • den Küstenschutz zu verbessern.

Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird von Bund und Ländern ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt, der u.a. die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele enthält.

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMELV, Länder, EU

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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Beschreibung: Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, der Rationalisierung und der Senkung der produktionskosten und der Verbesserung der produktions- und Arbeitsbedingungen dienen

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMELV, Bundesländer, EU

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Diversifizierung

Beschreibung: Förderung von Investionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, z.B. Bau von Biogasanlagen (Vor. gasdichte Abdeckung des Gärrestelagerbehälters 

Fördevolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMELV, Bundesländer, EU

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Einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit Managementsystemen

Beschreibung: Förderung der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratungen zur Auswertung der Aufzeichnungen aus von den Ländern anerkannten oder gesetzlich geregelten Systemen sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2010

Zuständigkeit: BMELV, Bundesländer, EU

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Einzelbetriebliche Energieberatung

Beschreibung: Förderung der einzelbetrieblichen Energieberatung, die eine Analyse des Ist-Zustandes sowie das Aussprechen von Handlungsempfehlungen und Hinweise auf Fördermöglichkeiten umfasst

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMELV, Bundesländer, EU

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Integrierte ländliche Entwicklung (Teil A)

Beschreibung: Förderung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK), von Regionalmanagement (RM) und investiven Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, z. B. Infrastrukturmaßnahmen wie die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- und Biogasleitungen)

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMELV, Bundesländer, EU

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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (früher MAP)

Beschreibung: Basis- und Bonusförderung (Effizienz-, Innovations- und Kombinationsbonus) für Biomasseanlagen mit Investitionszuschuss über die BAFA bzw. Tilgungszuschuss über die KfW, differenzierte Förderbeträge für Neubauten und Bestandsbauten

Fördervolumen: -

Laufzeit: 31.12.2010

Zuständigkeit: BMU, BAFA, KfW

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KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Teil Standard

Beschreibung: Förderung von Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung bzw. von KWK-Anlagen bzw. Anlagen zur Wärmeerzeugung in Deutschland und im Ausland unter Nutzung erneuerbarer Energien

Fördervolumen: Langfristige, zinsgünstige Darlehen über die Hausbank

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Teil Premium

Beschreibung: Förderung von Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland

Fördervolumen: langfristige, zinsgünstige Darlehen über die Hausbank

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"

Beschreibung: Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden

Fördervolumen: Investitionszuschuss oder langfristige, zinsgünstige Darlehen

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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Umweltinnovationsprogramm

Beschreibung: Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen in mehreren Bereichen, z.B. Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung u.a.

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: BMU, KfW

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Energiesparberatung ("Vor-Ort-Beratung")

Beschreibung: Vor-Ort-Beratung zum baulichen Wärmeschutz sowie zur Wärmeerzeugung und -verteilung, Erstellung eines seperaten Thermographiegutachtens

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: BMWi, BAFA

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Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Förderstopp: Pressemitteilung des BMU zum vorläufigen Förderstopp (Stand: 03.05.2010)

Beschreibung: Basis- und Bonusförderung von Mini-KWK-Anlagen mit Leistung bis max. 50 kWel

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: BMU, BAFA

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Erneuerbare Energien Gesetz (2. Novelle des EEG)

Beschreibung: Regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung  bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Angabe der Mindestvergütungen in €-Cent/kWh Strom aus Biomasse. Die Mindestvergütungssätze werden jährlich für die ab Jahresbeginn neu in Betrieb genommenen Anlagen um 1,0 % gesenkt.

Anlagen

Grundvergütung 2010

bis 150 kW

11,55

bis 500 kW

9,09

bis 5 MW

8,17

bis 20 MW

7,71

Anlagen

Bonus

NawaRo-Bonus für Anlagen von 0 bis 500 kWel

6,93

NawaRo-Bonus für Anlagen > 500 kWel bis 5 MWel

3,96

Gülle-Bonus für Anlagen bis 150 kWel

3,96

Gülle-Bonus für Anlagen > 150 kWel bis 500 kWel

0,99

Landschaftspflegebonus für Anlagen von 0 bis 500 kWel

1,98

Kraft-Wärme-Kopplung-Bonus für Anlagen von 0 bis 20 MWel

2,97

Technologie-Bonus für Gasaufbereitung

max. Kapazität Gasaufbereitungsanlage 350 Normkubikmeter pro Stunde

2,97

max. Kapazität Gasaufbereitungsanlage 700 Normkubikmeter pro Stunde

0,99

Technologie-Bonus für innovative Anlagentechnik

1,98

Fördervolumen: Keine Befristung

Zuständigkeit: BMU

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Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EE-WärmeG)

Beschreibung: Festlegung, dass bis 2020 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Zur Zielerreichung gibt es folgende Festlegungen:

  • Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien für Neubauten ab 2009
  • Finanzielle Förderung der Nutzung durch das Marktanreizprogramm (MAP) 
  • Ausbau von Wärmenetzen wird gefördert

Fördervolumen: Förderstopp MAP seit 03.05.2010

Laufzeit: 31.12.2010

Zuständigkeit: BMU, BAFA

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Förderprogramme der Rentenbank

Energie vom Land

Beschreibung: Investitionen in die Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien werden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Rentenbank, Hausbank

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Nachhaltigkeit

Beschreibung: Investitionen in Maßnahmen, die dem Umweltschutz, der Biodiversität und der Tiergesundheit dienen z.B. zur Steigerung der Energieeffizienz durch Energie einsparende Heizsysteme

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Rentenbank, Hausbank

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Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen

Beschreibung: Unterstützung von Modellvorhaben der Land- sowie Agrar- und Ernährungswirtschaft, die innovativen Charakter haben, in den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung mit zinsgünstigen Darlehen

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Angabe

Zuständigkeit: Rentenbank, Hausbank

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Verpackungsverordnung, 5. Novelle

Beschreibung: Ausnahmeregelung für Kunststoffverpackungen, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen hergestellt und gemäß einer herstellerunabhängigen Zertifizierung kompostierbar sind:

  • Bioverpackungen sind von der Rücknahmeverpflichtung und der Beteiligung an einem Entsorgungssystem entsprechend den §§ 6, 9 und 16 ausgenommen

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: 31.12.2012

Zuständigkeit: BMU

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Besteuerung biogener Kraftstoffe

Beschreibung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in den EU-Mitgliedsstaaten sind in der Biokraftstoffförderrichtlinie 2003/30/EG und der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG vorgegeben.
Die EU-Förderrichtlinie legt für das Jahr 2005 einen Mindestbiokraftstoff-Anteil von 2 Prozent fest, der im Jahr 2010 den Wert von 5,75 Prozent erreichen soll. Um das in Deutschland zu erreichen, wurde zunächst die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe ab 1. Januar 2004 durch Änderung des Mineralölsteuergesetzes eingeführt. Im August 2006 wurde dieses Gesetz durch das Energiesteuergesetz (EnergieStG) abgelöst. Das sieht eine stufenweise Anhebung der Steuerbelastung für Pflanzenöl und Biodiesel vor. Werden Biokraftstoffe in der Landwirtschaft eingesetzt, sind sie von der Energiesteuer befreit. Weiterhin sind Ethanolkraftstoffe mit einem Bioethanolanteil von 70 bis über 90 % als besonders förderungswürdige Biokraftstoffe eingestuft und steuerbegünstigt.

Das zweite wesentliche Gesetz, das den Biokraftstoffmarkt bestimmt, ist das Biokraftstoffquotengesetz (BiokraftQuG). Es ist ein Artikelgesetz, d.h. ein Gesetz, durch das andere Fachgesetze wie das Energiesteuergesetz und Bundesimmissionsschutzgesetz geändert werden. Ab 1. Januar 2007 sind im Gesetz Mindestquoten für die Beimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel vorgesehen.

Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 1. Dezember 2008 zugestimmt. Eine weitere Änderung der Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl wurde in Artikel 13 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes definiert.

Es wurden folgende Steuersätze festgelegt:

Jahr
 

Biodiesel [Cent/l]

Pflanzenöl [Cent/l]

Aug. 2006

9,00

0,00

2007

9,00

2,15

2008

14,88

9,85

2009

14,25

18,15

2010

18,60

18,46

2011

18,60

18,46

2012

18,60

18,46

ab 2013

45,03

45,03

  • Der Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen sieht ab 2009 Änderungen der Gesamtquote Biokraftstoffe und ab 2010 Änderungen der Unterquote Bioethanol vor.
  • Gesamtquote, Dieselquote und Benzinquote gelten nur noch bis Ende 2014.
  • Ab 2015 erfolgt die Umstellung von der energetischen Biokraftstoffquote auf eine Klimaschutzquote zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Biokraftstoffe. Die Quoten gestalten sich entsprechend dem BiokraftQuG und dem Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wie folgt:

Jahr

Diesel-Quote

Benzin-Quote

Gesamtquote

2007

4,4%

1,2%

-

2008

4,4%

2,0%

-

2009

4,4%

2,8%

5,25%

2010 - 2014

4,4%

2,8%

6,25%

2015 - 2016

Dekarbonisierung 3,0%

2017 - 2019

Dekarbonisierung 4,5%

2020

Dekarbonisierung 7,0%


Von 2007 - 2014 beziehen sich die Prozentangaben auf den Energiegehalt, ab 2015 auf die erforderliche THG-Einsparung durch Biokraftstoffe, bezogen auf alle in Verkehr gebrachte Kraftstoffe.

Wird die Quotenpflicht nicht eingehalten, drohen Sanktionen von 60 ct/l Biodiesel bzw. 90 ct/l Bioethanol.

  • Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Mindestanteil von Biokraftstoffen nicht nur durch die Beimischung und reinen Biokraftstoff erfüllt werden kann, sondern auch durch die Zumischung von Biomethan zu Erdgaskraftstoff.
  • Biokraftstoffe, die bereits eine direkte staatliche Förderung erhalten haben und für die keine Ausgleichs- und Antidumpingzölle erhoben wurden, werden von der Quotenerfüllung ausgeschlossen. Das betrifft Soja-Biodiesel aus den USA (B 99).

Fördervolumen: keine Angabe

Laufzeit: keine Befristung

Zuständigkeit: EU, BMF, Zoll

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