2. Fremdmittel

Bei den Fremdmitteln kann zwischen den so genannten Bank- und Förderkrediten unterschieden werden.

a. Bankkredite

Die Hausbank ist die erste und entscheidende Station auf dem Weg zur erfolgreichen Finanzierung von Biomassefeuerungsanlagen. Sie bietet kostenlose Beratungsgespräche an, informiert über verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, reicht Anträge auf Zuweisung von Finanzhilfen an die entsprechenden Institutionen (z. B. an die Deutsche Ausgleichsbank) weiter.

Die Bank finanziert eine Anlage in Form von Krediten. Alle Darlehensbedingungen - Betrag, Zinsen und Fristen - sind sowohl von der Bonität des Darlehensnehmers als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlage abhängig. Um einen Kredit für eine Biomassefeuerungsanlage zu bekommen, müssen im wesentlichen die folgenden Rahmenbedingungen erfüllt sein.

  • Die Technologie sollte erprobt, zukunftssicher und umweltverträglich sein.
  • Die Brennstoffversorgung und der Anlagenbetrieb sollten gesichert sein.
  • Der Absatz für die erzeugte Energie sollte gewährleistet sein.
  • Die Bonität der Abnehmer muss einwandfrei sein.

Ein fundiertes, technisch und wirtschaftlich überzeugendes Anlagenkonzept, das die oben genannten Anforderungen erfüllt, ist eine gute Ausgangsbasis für ein erfolgreiches Gespräch mit der Hausbank. Das Konzept sollte schlüssig und die Erfolgsaussichten des Vorhabens gut verständlich und klar dargestellt sein. Die folgenden Punkte sollte das Konzept enthalten:

  • Vorstellung des Unternehmens und des geplanten Projektes,
  • Beschreibung der Anlagentechnik und der erforderlichen Einrichtungen,
  • Angabe des Generalunternehmers und dessen Erfahrung,
  • Übersicht über den Anlagenbetrieb und die Betriebskosten,
  • Umsatz- und Ertragsvorschau mit Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Überlegungen zur Risikoteilung zwischen den Projektbeteiligten,
  • Erläuterung der Organisation der Brennstoffbeschaffung (eigenes Biomasseaufkommen oder längerfristige Lieferverträge für die benötigten Biobrennstoffe) und Darlegung der Beziehungen zu den Brennstofflieferanten,
  • Abnahmeverträge mit den Kunden, die Wärme und Strom abnehmen, oder Vergleichszahlen aus den Vorjahren zum Eigenbedarf an Energie und zu den Kosten der Energiebereitstellung,
  • Ermittlung der Einnahmen aus der Abgabe von Wärme und Strom,
  • Offenlegung der verfügbaren Eigenmittel, Bürgschaften und Sicherheiten,
  • Darstellung des kurz- und langfristigen Investitions- und Mittelbedarfs,
  • Erläuterung über Art und Umfang von beantragten bzw. beanspruchten Fördermitteln (z. B. nicht rückzahlbare Zuschüsse).

Vorverträge mit möglichst langen Laufzeiten und definierten Preisen zur Sicherung der Biobrennstofflieferung und der Abnahme der erzeugten Produkte Wärme und, Strom sind hilfreich bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Sie können dazu beitragen, die Kreditgeber von der technischen und ökonomischen Lebensfähigkeit des Projektes zu überzeugen.

Der Finanzbedarf ergibt sich aus den erforderlichen Mitteln zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage inklusive vor- und nachgelagerter Bereiche (z. B. Brennstoffaufarbeitung, Nahwärmenetze). Die Gesamtkosten des Vorhabens sollten in einem Investitionsplan nach Einzelinvestitionen unterteilt (z. B. nach Baugrundstück, Maschinen) aufgelistet werden.

Zur Aufnahme von Krediten ist in der Regel die Stellung ausreichender Sicherheiten notwendig. Die Absicherung der Kredite kann banküblich durch

  • Grundschulden,
  • Sicherungsübereignungen (z. B. von Maschinen),
  • Bürgschaften oder
  • Abnahmegarantien für die erzeugten Energieprodukte Wärme und Strom

erfolgen. Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank vereinbart.

Um auch solchen Unternehmen, die nicht über genügend Sicherheiten verfügen, die Kreditaufnahme zu ermöglichen, wurden als Selbsthilfeeinrichtungen der privaten, mittelständischen, gewerblichen Wirtschaft Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegesellschaften gegründet. Sie übernehmen gegenüber den Hausbanken die Absicherung von Krediten vor allem für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, soweit diese nicht über bankübliche Sicherheiten verfügen, und das Unternehmenskonzept auch hier tragfähig ist. Die Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite können sich auf bis zu 80 % des zu gewährenden Kredites belaufen /ISB 1997/. Den Großteil des Risikos der Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegesellschaften tragen Bund und Länder in Form von Rückbürgschaften.

Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite vergibt auch die Deutsche Ausgleichsbank. Für die Besicherung von Krediten vor allem zu Investitionszwecken stellen der Bund und die jeweiligen Länder grundsätzlich parallele Bundes-/Landesbürgschaften zur Verfügung, wenn die Förderung des Vorhabens volkswirtschaftlich sinnvoll und das Unternehmenskonzept tragfähig ist /Stein 1998/.

b. Förderkredite

Förderkredite sind zinsverbilligte langfristige Darlehen, die von Institutionen zur Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt werden. Sie unterscheiden sich von Bankkrediten wie folgt:

  • Die Kreditzinsen liegen unterhalb des Kapitalmarktniveaus.
  • Es handelt sich um Festzinsen mit langen Laufzeiten.
  • Außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Die Anlaufjahre sind tilgungsfrei.
  • Förderkredite sind mit weiteren Fördermitteln der Bundesländer und der Europäischen Union im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen kumulierbar.
  • Der Finanzierungsanteil und die absoluten Förderbeiträge sind hoch. Bei Vorhaben mit besonderer Förderwürdigkeit können die richtliniengemäßen Höchstbeträge sogar überschritten werden.

Solche Förderkredite werden beispielsweise von den beiden öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Auch sogenannte Ökobanken (z. B. die Gemeinschaftsbank in Bochum, die Ökobank in Frankfurt und die Nürnberger Ökobank) finanzieren in ihren Förderbereichen Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsverbilligten Krediten. Projekte in wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU, zu denen neben ausgewählten strukturschwachen Gebieten in den alten Bundesländern auch das gesamte Gebiet der neuen Bundesländer gehört, können unter bestimmten Voraussetzungen durch Förderkredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert werden.

 

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