5. Contracting

Fehlendes Eigenkapital, geringes energietechnisches Know-how, nicht ausreichende Personalstärke oder einfach der Wunsch nach Outsourcing stellen Gründe dar, die komplette Verantwortung für die Energieversorgung und/oder -einsparung eines Gebäudes auf einen externen Spezialisten zu übertragen. Beim Contracting werden Investition und Betrieb nicht vom Nutzer selbst sondern von einem Dritten (dem Contractor) durchgeführt. Man unterscheidet vereinfacht gesehen zwei verschiedene Contracting-Arten:

  • Energieliefer-Contracting: Der Contractor plant, finanziert, errichtet und betreibt eine wärmetechnische Anlage. Sämtliche Dienstleistungen erfolgen ,,aus einer Hand". Der Contractor liefert beispielsweise Wärme oder Strom an den Kunden zu einem fixen Preis über die gesamte Vertragslaufszeit. Die Abrechnung erfolgt über die gelieferte Nutzenergie (MWh). Die Leistungskomponenten des Contractors sind die Finanzierung, Planung und Errichtung der Energieerzeugungsanlage oder deren Übernahme, die Betriebsführung, insbesondere die Instandhaltung und Bedienung, Energieträgereinkauf und Nutzenergieverkauf. Der Preis für die gelieferte Nutzenergie setzt sich aus den Energiekosten, den Rückzahlungsraten für die Investitionen sowie den Kosten für Serviceleistungen des Contractors (Wartung, Instandhaltung, etc.) zusammen. Nach Vertragsende gehört die Anlage dem Gebäudeeigentümer.
  • Einspar-Contracting: Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen (Contractor oder auch Energiesparpartner) und einem Gebäudeeigner (Auftraggeber). Das Contracting-Unternehmen plant und realisiert Einsparmaßnahmen im Gebäude. Solche Maßnahmen können sein: Verbesserung der Beleuchtung, Optimierung der Heizungsanlage, der Regelung und Pumpen, Installation und Betrieb  eines Energiecontrolling-Systems oder die Optimierung der Lüftungsanlage. Die gesetzten Maßnahmen rechnen sich aus der Einsparung, so dass dem Gebäudeeigentümer keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Leistungsvergütung besteht aus einem Entgelt, dessen Höhe sich aus der erzielten Einsparung bestimmt. Nach Vertragsende erhält der Gebäudeeigentümer die gesamte Einsparung.

Der Hauptvorteil beim Contracting liegt darin, dass der Gebäudeeigner zweifach entlastet wird: Zum einen von der organisatorischen Umsetzung des Projektes und zum anderen von der finanziellen Belastung, die mit den Investitionen verbunden ist. Damit setzt das Contracting genau da an, wo v. a. in vielen Städten und Gemeinden der Schuh drückt: Für viele Objekte wird zwar ein energetischer Sanierungsbedarf konstatiert, doch häufig fehlt das Geld, um die Energiesparmaßnahmen zu finanzieren. Mit dem Contracting kann dieser unbefriedigende Zustand überwunden und in neue energiesparende Technologien investiert werden.

 

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